Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
 
  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH, Ebertstraße 11, 45875 Gelsenkirchen.
  2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  3. Die Teilnahme ist kostenlos, unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Nutzerin bzw. der Nutzer diese Teilnahmebedingungen.
  4. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die 18 Jahre oder älter sind, mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
    (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
    (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen (z.B. Mehrfachteilnahme)
    (c) bei unlauterem Handeln oder
    (d) bei unsachgemäßen, falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
  5. An der Verlosung nehmen nur Nutzerinnen bzw. Nutzer teil, die persönlich einen Kommentar unter unserem Gewinnspielaufruf bei Facebook/Instagram hinterlassen haben. Die Dauer des Gewinnspiels wird in dem jeweiligen Facebook-Beitrag/Instagram-Beitrag angegeben. Die Teilnahme ist nur innerhalb des jeweils angegebenen Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Kommentare werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
  6. Die Ermittlung der Gewinnerin bzw. des Gewinners des Preises erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird zeitnah über Facebook/Instagram per privater Nachricht (Direct Message) informiert.
  7. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
  8. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.
  9. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
  10. Von den Gewinnern benötigen wir den vollständigen Namen, die Postanschrift und eine Telefonnummer. Nehmen Sie also nur teil, wenn Sie damit einverstanden sind und die Voraussetzungen erfüllen. Die von den Gewinnern im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und nicht gespeichert. Eine weitergehende Verwendung findet nicht statt.
  11. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Die Gewinner erhalten die im Posting benannten Produkte, die sie gegen Vorlage ihres Personalausweises an der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus, Ebertstr. 11, abholen müssen. Wird der Gewinn nicht bis zum 20. Dezember 2024 abgeholt, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.